Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tanzloft GmbH

Stand: 20.11.2023

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder in den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen von Kunden bei der Tanzloft GmbH, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kunden sind jene Personen, die aufgrund eines bei der Tanzloft GmbH gebuchten Abonnements zur Teilnahme an den damit verknüpften Tanzkursen berechtigt sind.
  2. Anmeldung und Kursbeginn
    Durch das Absenden des Online-Formulars oder eines Anmeldeformulars stellt der Kunde einen Antrag auf Teilnahme am Tanzunterricht der Tanzloft GmbH. Dieser Antrag ist ein bindendes und damit kostenpflichtiges Angebot an die Tanzloft GmbH und wird mit der Bestätigung der Tanzloft GmbH angenommen.
  3. Widerrufsrecht
    Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs muss Tanzloft GmbH (Schwarzwaldstr. 43, 79117 Freiburg, info@tanz-loft.de) mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich abzusenden. Ein Muster-Widerruf steht hier als Download bereit (PDF-Datei).
    Im Falle eines Widerrufs sind eventuell bereits erhaltene Zahlungen durch die Tanzloft GmbH zurückzuerstatten, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Eingang der Widerrufsmitteilung. Die Rückzahlung erfolgt über die Zahlungsmittel der ursprünglichen Transaktion, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Beginnt die Dienstleistung (Tanzunterricht) während der Widerrufsfrist, so hat der Kunde dem Tanzloft GmbH einen angemessenen Beitrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  4. Vertragsdauer, Kündigung
    Die Teilnahme am regulären Angebot der Tanzloft GmbH ist nur durch den Abschluss eines Abonnements in Form einer fortlaufenden Mitgliedschaft möglich. Die Laufzeit beträgt mindestens einen Monat. Die Laufzeit wird automatisch um jeweils einen Monat verlängert, sofern nicht spätestens 30 Tage vor Ende der vereinbarten Laufzeit eine schriftliche Kündigung erfolgt.
    Im Falle der Kündigung muss Tanzloft GmbH (Schwarzwaldstr. 43, 79117 Freiburg, info@tanz-loft.de) mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu kündigen, informiert werden. Zur Wahrung der Kündigungsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Kündigung des Vertrags spätestens 30 Tage vor Ende der vereinbarten Laufzeit nachweislich abzusenden.
  5. Preise, Zahlungsbedingungen
    Die Mitgliedsbeiträge sind der aktuellen Preisübersicht / Webseite zu entnehmen und verstehen sich pro Person. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von einzelnen Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Beiträge. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten Unterrichtsmonat wird nach Anmeldung zusammen mit einer einmaligen Aufwandsvergütung am Tag des ersten Unterrichtstermins fällig. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die Tanzloft GmbH ermächtigt, den fälligen Betrag vom Girokonto des Kunden einzuziehen. Es ist grundsätzlich unbefristet und verfällt nur nach schriftlichem Widerruf oder nach 36 Monaten nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung. Der Mitgliedsbeitrag wird immer zum ersten eines Folgemonats eingezogen. Ist die Abbuchung vom Konto des Kunden nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Bankgebühren vom Kunden zu tragen, sofern kein Verschulden der Tanzloft GmbH vorliegt. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen bzw. zwei Wochenbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Tanzloft GmbH berechtigt, die Anmeldung außerordentlich abzumelden. In diesem Falle ist die Tanzloft GmbH berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
  6. Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
    Tanzloft GmbH behält sich die Preisanpassung vor. Im Falle einer Preisanpassung mit Erhöhung der Abo-Preise wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung eingeräumt.
  7. Tanzloft-App
    Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Kunden Zugang zur Tanzloft-App. Diese wird von Tanzloft GmbH als Kommunikations- und Informationstool benutzt und dient außerdem statistischen Erfassung der Kursbelegung und der Kundenidentifikation. Der Kundenaccount in der Tanzloft-App wird für Vorab- und /oder Vor-Ort-Checkin benutzt. Zur eindeutigen Identifikation wird ein Foto des Kunden im Kundensystem hinterlegt.
  8. Unterrichtsprogramm und -angebot
    Das Unterrichtsprogramm beinhaltet unter anderem das Welttanzprogramm („WTP“) und ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei geringer Belegung behält sich die Tanzloft GmbH vor, Kurse zusammenzulegen oder abzusagen. Die Tanzloft GmbH behält sich das Recht vor, den konkreten Unterrichtsort, -zeit und / oder die eingesetzten Tanzlehrer zu tauschen. Außer bei als “Single” gekennzeichneten Kursen ist bei Unterrichtsangeboten für Erwachsene ein paarweises Erscheinen erforderlich.
    Fortlaufende Kurse beinhalten mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr. Die versäumten Stunden können in Parallelkursen nachgeholt werden. Eine Nichtteilnahme führt nicht zu Minderung des Honorars. Bei Ausfall einzelner Stunden werden Ersatzstunden angeboten. Diese können jedoch zu anderen Zeiten und bei anderen Fachlehrern stattfinden.
  9. Hausordnung
    Die Mitarbeiter der Tanzloft GmbH sind befugt, den Kunden im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht der Tanzloft GmbH und insbesondere die Regeln der in den Räumen aushängenden Hausordnung durchzusetzen, soweit dies erforderlich ist.
  10. Ermäßigungen
    Bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres gewähren wir gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (Personalausweis, Führerschein o.ä.) eine Ermäßigung auf den monatlichen Preis nach Maßgabe der Anmeldung. Wird der Nachweis bis 14 Tage nach Kursbeginn nicht erbracht, entfällt der Anspruch auf Ermäßigung für diesen Monat und kann erst wieder für den Folgemonat beantragt werden. Mit dem 23. Geburtstag entfällt automatisch jede Ermäßigung auf den regulären Kursbeitrag. Eine Auszahlung von Ermäßigungen ist nicht möglich.
  11. Haftung
    Der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen der Tanzloft GmbH erfolgen auf eigene Gefahr. Die Tanzloft GmbH haftet nur für Schäden, soweit ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann; bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet sie auch für leichte Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsmäßige Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  12. Datenschutz
    Die Tanzloft GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von den Kunden oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen, wie auch ihrer Internetseiten und der Internetseiten von Tanzloft GmbH erhält. Die Tanzloft GmbH nutzt diese Informationen über die Kunden, um die Kundenbeziehung mit den Kunden zu gestalten und auch andere eigene Produkte und Services der Tanzloft GmbH anzubieten. Detaillierte Informationen zu unseren Datenschutzbedingungen sind hier verfügbar.
  13. Foto- und Filmaufnahmen
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Räumlichkeiten der Tanzloft GmbH gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden können. Diese verwertet Tanzloft GmbH für Zwecke der Berichterstattung und der Öffentlichkeitsarbeit. Dazu werden die Aufnahmen in diversen lokalen und sozialen Medien, wie z.B. Internetauftritt, Zeitungen und unseren Facebook- und Instagram-Seiten sowie auf TikTok veröffentlicht.
    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Foto- und Videodaten ist Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO, da ein berechtigtes Interesse daran besteht, die Öffentlichkeit über die Aktivitäten der Tanzloft GmbH zu informieren und unsere Aktivitäten zu dokumentieren.
    Empfänger dieser Daten sind somit Mitarbeiter, die mit Öffentlichkeitsarbeit betraut wurden sowie extern die Presse sowie Redaktionen und Redaktionssysteme von Printmedien, Onlinemedien und international operierende Social Media-Anbieter.
  14. Änderung der AGB
    Die Tanzloft GmbH ist berechtigt, die Inhalte einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzloft GmbH zumutbar ist. Die Tanzloft GmbH wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Der Kunde kann von einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Tanzloft GmbH, Schwarzwaldstr. 43, 79117 Freiburg widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Tanzloft GmbH den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
  15. Schlussbestimmung
    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der AGB sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.